Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
EN 50678; DIN VDE 0701;
EN 50699; DIN VDE 0702;

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist für jedes Unternehmen eine gesetzliche Pflicht und spielt eine entscheidende Rolle für die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz. Defekte oder fehlerhafte elektrische Geräte stellen ein hohes Risiko für Personen und Betriebe dar und können zu schweren Unfällen, Bränden oder Betriebsausfällen führen. solution-MUC ist Ihr zuverlässiger Partner für die fachgerechte Prüfung nach den aktuellen DGUV-Vorschriften sowie den anerkannten VDE-Normen und der Betriebssicherheitsverordnung.
Unsere erfahrenen Elektrofachkräfte übernehmen die professionelle Überprüfung aller ortsveränderlichen Betriebsmittel, darunter Computer, Kabel, Maschinen, Bürogeräte, Laborausstattung und viele weitere elektrische Betriebsmittel. Mit modernster Messtechnik prüfen wir den elektrischen Zustand Ihrer Geräte und stellen sicher, dass diese den geltenden Normen entsprechen. Jedes geprüfte Betriebsmittel wird mit einer Prüfplakette versehen, und Sie erhalten ein detailliertes Prüfprotokoll, das als Nachweis für Behörden und die Berufsgenossenschaft dient.
Durch regelmäßige Prüfungen in den vorgeschriebenen Prüfintervallen vermeiden Sie nicht nur gesetzliche Konsequenzen, sondern sorgen auch für einen störungsfreien und sicheren Betrieb. Zudem schützt eine vorschriftsmäßige Wiederholungsprüfung Ihre Anlagen und Geräte vor Schäden und erhöht deren Lebensdauer.
Wichtige Fragen
solution-MUC ist Ihr Partner, wenn es um Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit geht.
solution-MUC steht für Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel von zertifizierten Elektrofachkräften prüfen.
Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Pflicht?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Personen, Betrieben und Anlagen. Elektrische Geräte unterliegen im Laufe der Zeit einem natürlichen Verschleiß, wodurch es zu elektrischen Defekten kommen kann. Um Unfälle, Brände oder Betriebsstörungen zu vermeiden, schreiben die DGUV-Vorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die geltenden VDE-Normen regelmäßige Prüfungen durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vor.
Die Berufsgenossenschaft verlangt von Unternehmen, dass alle ortsveränderlichen Betriebsmittel in festgelegten Prüfintervallen überprüft werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern gefährdet auch die Betriebssicherheit und den Schutz der Mitarbeiter. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen durch ein Prüfprotokoll ist daher unerlässlich.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält. Unsere erfahrenen Elektrofachkräfte prüfen Ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel nach den aktuellen Normen und unterstützen Sie bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen.

Erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV V3 und stellen Sie die Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen sicher – mit einer professionellen Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durch solution-MUC.
Unsere Leistung - Ortsveränderliche Betriebsmittel Prüfung nach DGUV V3
Die DGUV V3 Prüfung ist eine verbindliche Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und verpflichtet Unternehmen, ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit zu überprüfen. Diese Prüfung dient dazu, Unfälle durch elektrische Defekte zu verhindern und die Sicherheit für alle Personen im Betrieb zu gewährleisten.
Wir übernehmen für Sie die komplette DGUV V3 Prüfung und sorgen dafür, dass Ihre Betriebsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unsere zertifizierten Elektrofachkräfte führen eine umfassende Messung, Sichtprüfung und Funktionskontrolle durch und halten alle Ergebnisse in einem detaillierten Prüfprotokoll fest. Sollte ein Betriebsmittel Mängel aufweisen, beraten wir Sie über die notwendigen Schutzmaßnahmen oder eine mögliche Instandsetzung.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – So läuft es ab
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt nach einem klar strukturierten Prozess, um die elektrische Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorschriften wie die DGUV V3, die Betriebssicherheitsverordnung und die VDE-Normen einzuhalten. Wir übernehmen die komplette Prüfung und Dokumentation Ihrer elektrischen Geräte, damit Ihr Unternehmen alle Anforderungen der Berufsgenossenschaft erfüllt.
So läuft die Prüfung ab:
Sichtprüfung
Unsere Elektrofachkräfte kontrollieren den äußerlichen Zustand der ortsveränderlichen Betriebsmittel, prüfen auf sichtbare Schäden wie Kabelbrüche, defekte Stecker oder Gehäuseschäden und achten auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Messung & Funktionsprüfung
Mittels modernster Messtechnik überprüfen wir die elektrischen Werte der Betriebsmittel, darunter Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Ableitstrom, Differenzstrom und Berührungsstrom, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Bewertung & Dokumentation
Nach der Prüfung erhalten alle geprüften Betriebsmittel eine Prüfplakette, die den nächsten Prüftermin gemäß den vorgegebenen Prüfintervallen kennzeichnet. Zudem erstellen wir ein detailliertes Prüfprotokoll, das als Nachweis für die Berufsgenossenschaft dient.
Empfehlungen & Maßnahmen
Falls ein Betriebsmittel Mängel aufweist, informieren wir Sie über notwendige Schutzmaßnahmen, Reparaturen oder den Austausch des Geräts, um die Betriebssicherheit sicherzustellen.
Eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist essenziell, um die Sicherheit aller Personen im Unternehmen zu gewährleisten und teure Betriebsausfälle zu vermeiden. Nur wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sowie nach DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 erfolgreich verläuft und ein positives Ergebnis vorliegt, wird ein belastbares Zertifikat ausgestellt.
Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Bleiben Sie gesetzeskonform!
Die regelmäßige Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist für jedes Unternehmen verpflichtend und stellt sicher, dass alle elektrischen Geräte dauerhaft den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die DGUV V3, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die geltenden VDE-Normen schreiben vor, dass ortsveränderliche Betriebsmittel in bestimmten Prüfintervallen von einer qualifizierten Elektrofachkraft überprüft werden müssen.
Warum sind Wiederholungsprüfungen so wichtig?
- Sicherheit für Personen und Betriebsmittel – Durch regelmäßige Prüfungen werden potenzielle elektrische Gefahren frühzeitig erkannt und Unfälle verhindert.
- Erfüllung gesetzlicher Vorschriften – Die Berufsgenossenschaft kontrolliert die Einhaltung der Prüffristen, und Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen.
- Vermeidung von Betriebsausfällen – Defekte Betriebsmittel oder elektrische Geräte können zu schwerwiegenden Störungen im Betrieb führen. Eine rechtzeitige Prüfung schützt vor ungeplanten Stillständen.
- Dokumentation & Nachweis – Jede Wiederholungsprüfung wird durch ein ausführliches Prüfprotokoll dokumentiert, das als Nachweis für Behörden und Versicherungen dient.
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Die Prüfintervalle für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind abhängig von den Arbeitsbedingungen und dem Einsatzort der Geräte. In Büros liegt der Richtwert der Prüffrist bei 2 Jahren, während in Werkstätten, Labore, Schulen, Kindergarten, Küchen jedes Jahr und auf Baustellen alle 6 Monate eine Prüfung erforderlich ist.
Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Wiederholungsprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und sorgen für eine lückenlose Dokumentation gemäß den geltenden Normen. Unsere zertifizierten Elektrofachkräfte übernehmen die vollständige Prüfung, sodass Ihr Unternehmen jederzeit sicher und gesetzeskonform bleibt.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit solution-MUC!
Welche Vorschriften gelten für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel basiert auf einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und technischer Normen, die Unternehmen zur Einhaltung der elektrischen Sicherheit verpflichten. Wer die regelmäßige Prüfung versäumt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern setzt auch seine Mitarbeiter und den gesamten Betrieb unnötigen Gefahren aus.
Wichtige Vorschriften und Normen im Überblick:
Vorschrift / Norm | Bedeutung |
---|---|
DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) | Verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel zur Verhinderung von Unfällen durch elektrische Gefahren. |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und fordert regelmäßige Prüfungen durch eine Elektrofachkraft. |
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | Definiert Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, z. B. hinsichtlich Beleuchtung, Belüftung, Fluchtwegen und sanitären Einrichtungen. |
DIN VDE 0701 DIN VDE 0702 |
Legt die Prüfverfahren für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fest, einschließlich Messungen, Sichtprüfung und Funktionskontrolle. |
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | Enthält detaillierte Vorgaben zu Prüfverfahren, Prüfintervallen und Dokumentationspflichten. |
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften | Die Berufsgenossenschaften fordern von Unternehmen den Nachweis regelmäßiger Prüfungen zur Unfallverhütung. |
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist essenziell, um die Sicherheit aller Personen im Unternehmen zu gewährleisten und teure Betriebsausfälle zu vermeiden. Nur wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sowie nach DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 erfolgreich verläuft und ein positives Ergebnis vorliegt, wird ein belastbares Zertifikat ausgestellt.
Leitungsquerschnitt 1,5 mm² Mehrfachsteckdose
Mehrfachsteckdosen haben als Rechtsgrundlage das „Produktsicherheitsgesetz - ProdSG“- und
insbesondere die“1. Verordnung zum ProdSG - 1. ProdSV“- oder auch Niederspannungsrichtlinie
genannt. Hier werden allgemein die Gefährdungen genannt, die von den einzelnen Produkten nicht
ausgehen sollten. Konkretisiert werden die Anforderungen zur Gefährdungsvermeidung durch
harmonisierte Normen. In einer dieser Normen findet man den angefragten Querschnitt.
Die Ausführungen der „DIN VDE 0620-2-1 Abschnitt 23.3“ besagen zusammengefasst: Der
Leiterquerschnitt, bezugnehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 A, muss 1,5 mm² betragen, es
sei denn, es ist eine Schutzeinrichtung (z. B. Sicherung), die auf den Bemessungsstrom der Leitung
abgestimmt wurde, eingebaut.
Minderwertige Produkte verfügen teilweise über mangelhaft oder nicht verbundene
Schutzleiterkontakte (PE) oder zu kleine Leiterquerschnitte für die Anschlussleitung. Prüfsiegel wie GS- oder TÜV-Siegel werden bei Importen manchmal gefälscht. Gemäß VDE Entscheidungspapier EK1 393_08[2] und EK1 370-08[3] dürfen in Deutschland seit dem 23. Februar 2009 Steckdosenleisten mit einem Leitungsquerschnitt < 1,5 mm² nicht mehr mit dem VDE GS (Gütesiegel) ausgezeichnet werden.
Die bisher erhältlichen 1,0-mm²-Leitungen überschritten bei Prüfungen regelmäßig die zulässigen Grenztemperaturen nach DIN-VDE-0298-300-Tabellen 4A bzw. 4B. Die SEV 1011:2009/A1:2012 definiert Minimalquerschnitte bei Steckdosenleisten und verlangt einen Überstromschutz.
Kabeltrommel mit Metallgehäuse
Für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen (wir empfehlen dies für jeden Gewerbebetreib) beschreibt die DGUV-Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter Nr. 6.2 Anforderungen an Leitungsroller. Unter anderem steht dort: "Leitungsroller sind geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen“ erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach VDE 0620-300 oder VDE 0623-100 gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen: • Ausführung in Schutzklasse II, d. h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung, gekennzeichnet mit (.) • Ausrüstung mit einer Leitung gemäß Abschnitt 6.1 • Ausführung des Tragegriffs, des Kurbelgriffs und des Wickelkörpers aus Isolierstoff oder vollständige Umhüllung dieser Teile mit Isolierstoff, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an berührbaren Konstruktionsteilen anstehen kann • Ausrüstung mit Schutzkontakt-Steckdosen für erschwerte Bedingungen, gekennzeichnet mit (.) • mindestens Schutzart IP 44 • Eignung für Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von –25 °C bis +40 °C. Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben."
Wiederanlaufschutz von handgeführten Maschinen
Im Anhang 1 Punkt 2.2 der BetrSichV steht, dass das Ingangsetzen eines Arbeitsmittels nur durch absichtliche Betätigung einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein darf. Dies gilt auch für das Wiederingangsetzen nach einem Stillstand, ungeachtet der Ursache für diesen Stillstand. Auch in der EN ISO 12100-1 Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze. Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie“ wird dies explizit gefordert.
Solche Geräte wie z. B. ein Winkelschleifer fallen unter die Maschinenrichtlinie. Auch dort wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Ingangsetzen nur durch absichtliche Betätigung erfolgen darf. Sie müssen so konzipiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass Gefahren durch ungewollte Inbetriebnahme und/oder Inbetriebbleiben, nachdem die Griffe losgelassen worden sind, vermieden werden.
Eine einfache Maßnahme gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen kann der Einsatz von portablen Fehlerstrom-Schutzschaltern (PRCD-S) mit Unterspannungsauslösefunktion sein.
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